Leistungsfähigkeit
Von deutschen Steuerrechtlern, vor allem von Klaus Tipke wird die Auffassung vertreten, dass eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit (häufig kurz auch als Leistungsfähigkeitsprinzip bezeichnet) auf die Bürger des Staates ethisch geboten ist.Dies soll durch die Bemessung der Steuerhöhe nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Bürger erreicht werden. Ausgangsgröße für die Ermittlung der steuerlichen Leistungsfähigkeit ist dabei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich hauptsächlich im (Erwerbs-)Einkommen ausdrückt. Davon muss man aber bestimmte existenzsichernde Aufwendungen abziehen, um die steuerliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dies drückt ja letztlich die Fähigkeit von Personen aus, Steuern zahlen zu können.
Eine genaue und objektive Bestimmung steuerlicher Leistungsfähigkeit ist nicht möglich.
Für weiterführende Informationen zur Begründung und Konkretisierung siehe: Leistungsfähigkeitsprinzip, grundlegend zur Ermittlung und Begründung dieses Prinzips als dem "Fundamentalprinzip der Besteuerung": Tipke, K., Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., 2000.