Leistungsbeurteilung
Leistungsbeurteilung, zumal wenn sie in Form eines Zeugnisses bleibend beurkundet wird, bedeutet einen beträchtlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Beurteilten, da sie dessen weiteren Werdegang auf Jahrzehnte hinaus in völlig unvorhersehbarer Weise beeinflussen kann. Leistungsbeurteilung ist deshalb eine der verantwortungsvollsten Tätigkeiten überhaupt und unterliegt detaillierten rechtlichen Vorschriften, die z.B. in Prüfungsordnungen festgelegt sind.
- Zur Leistungsbeurteilung allgemein siehe Prüfung;
- Zur Leistungsbeurteilung von Angestellten siehe Leistungsbeurteilung (Arbeitsrecht) und Arbeitszeugnis;
- Zur Leistungsbeurteilung von Beamten siehe Leistungsbeurteilung (Beamtenrecht);
- Zur Leistungsbeurteilung von Schülern siehe Leistungsbeurteilung (Schule) und Schulzeugnis.