Leihstimme
Mit Leihstimme bezeichnet man umgangssprachlich eine Wahlstimme, die ein Wähler einer anderen als der von ihm bevorzugten Partei gibt. Die Bezeichnung ist allerdings insofern irreführend, da die Stimme vergeben ist und nicht zurückgefordert werden kann.Die wahltaktische Intention des Wählers ist dabei in den meisten Fällen, die "Leihstimme" einer kleineren Partei zu geben, die sich in einer Koalition mit der bevorzugten Partei des Wählers befindet bzw. eine solche anstrebt. Der taktisch gewählten Partei soll damit ermöglicht werden, eine in einer Sperrklausel vorgeschriebene Mindestanzahl an Stimmen (im Bundestag und einigen Länderparlamenten: Fünf-Prozent-Klausel) bzw. Mandaten (Grundmandatsklausel) und damit den Einzug in das Parlament zu erreichen. Letztlich soll damit eine Regierungskoalition nach dem Wunsch des Wählers erreicht werden.
In der Vergangenheit unterstützten die größeren Parteien in seltenen Fällen die "Leihstimmen"-Werbung des Koalitionspartners zur Erlangung der Zweitstimme, so z. B. die CDU gegenüber der FDP während der Landtagswahl 1983 in Hessen. Die SPD wiederum hat für den Fall von Zweitstimmenkampagnen ihrer Mitglieder zugunsten anderer Parteien in der Vergangenheit mit Parteiordnungsverfahren gedroht.
In den letzten zwei Jahrzehnten gingen jedoch die Versuche - insbesondere der FDP - auf diesem Weg Wähler zu gewinnen merklich zurück.
Literatur
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