Legalitätsprinzip
Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt haben oder sie ihnen angezeigt wurde (§§ 152 Abs. 2, 160, 163 StPO; § 386 AO) und, sofern der Verdacht eine Verurteilung des Beschuldigten sehr wahrscheinlich macht, auch Anklage zu erheben. Mit dem Beginn der Ermittlungen wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf den Weg gebracht. Mit Anklageerhebung wird der Beschuldigte zum Angeklagten. Das Legalitätsprinzip wird verfassungsrechtlich durch den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vorgegeben.Table of contents |
2 Durchbrechung 3 Steuerrecht |
Rechtliche Absicherung
Das Legalitätsprinzip wird rechtlich durch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und durch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens (§ 172 StPO) abgesichert.
Durchbrechung
Durchbrochen wird das Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip. Besteht nur eine geringe Schuld oder sind schwerwiegendere Straftaten zu verfolgen, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegebenenfalls einstellen.
Steuerrecht
Aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus sind auch die Finanzbehörden verpflichtet nach dem Legalitätsprinzip zu handeln. Die Steuern sind gemäß § 85 Abgabenordnung (AO) gleichmäßig festzusetzen und sämtliche Umstände zur Ermittlung der korrekten Steuerhöhe zusammenzutragen. Das Opportunitätsprinzip nach § 191 AO gilt nur eingeschränkt.
Rechtshinweis