Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z.B. Lebenserwartung) kalkuliert, die als Sterbetafel dargestellt werden.
Die erste Lebensversicherung wurde 1583 in England dokumentiert. Mit heutigen Lebensversicherungen hatte sie aber nur wenig gemein - sie war eher einer Wette vergleichbar. 1765 wurde in England die Equitable Life Assurance gegründet, die erste Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsangebote mit mathematischen Methoden kalkulierte. Erst 1827 wurde die erste deutsche Lebensversicherung gegründet: Die Gothaer Lebensversicherungsbank.
Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen, den Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht anzusehen, das regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier grosse Gruppen einteilen:
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungenen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die so genannten Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z.B. durch Dynamik).
Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der Rechnungszins wird in Deutschland vom Bundesministerium für Finanzen per Verordnung festgelegt. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins für Abschlüsse nach dem 01.01.2004 beträgt 2,75%.
Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet
Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle (z.B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben.
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind:
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z.B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.
Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage, deren Attraktivität auf steuerlichen Vorteilen (noch, Änderung für 2005 in Deutschland geplant), vergleichsweise hohen Zinsgarantien und hohen Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler beruht.
In Österreich wird die Kapitallebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen ist es insbesondere die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen gemein ist: Beitrag abzüglich Kosten über die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin (garantiertes Deckungskapital zum Kündigungstermin zzgl. bereits zugeteilte Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge vermindert. Die Stornoabschläge sind u.a. darin begründet, dass der Lebensversicherer für diese Fälle Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet dazu bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in jede gängige Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und den Anteilen einzelner Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf grundsätzlich nicht mehr als 35% des Deckungsstocks in Aktien investiert sein.
Darüber hinaus wird aus der Relation der Eigenmitteln des Lebensversicherers zu dem nach Anlagerisiko gewichteten Kapital des Deckungsstocks die so genannte Solvabilitätsquote ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten Spanne bewegen muss, kann nur ein kapitalstarker Lebensversicherer auch in riskantere Anlageformen investieren.
Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen
Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen Risiko- und Kostenüberschüssen - die für den Ertrag einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete Bedeutung haben - gibt es bei der Kapitallebensversicherung die so genannten Zinsüberschüsse. Dabei handelt es sich um Kapitalerträge des Lebensversicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer zu mindestens 90% den einzelnen Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Überschüsse dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung beim Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt es Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse in einem vom Versicherungsnehmer ausgewählten Investmentfonds angelegt werden).
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherungen in vielen Punkten ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile nicht in den Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds investiert werden. Im Rahmen der mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds kann der Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere Investmentfonds selbst auswählen, wobei er die Auswahl während der Versicherungsdauer in der Regel ändern kann. Abhängig von den gewählten Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch spekulativ sein, sie kann aber auch risikoärmer sein als die Kapitallebensversicherung.
Da keine Investition in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der Rechnungszins als Garantiezins nicht zur Anwendung; Eine Mindestverzinsung gibt es daher bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist theoretisch möglich.
Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum Tragen kommt, wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmäßig während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) definiert.
Anfallende Risiko- und Kostenüberschüsse werden überwiegend auch in Fondsanteile investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung) vereinzelt auch angeboten werden.
Ein Problem der fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Für den Versicherungsnehmer wäre es äußerst ärgerlich, wenn seine Lebensversicherung in den letzten Jahren der Versicherungsdauer plötzlich durch Kurseinbrüche einen massiven Wertverlust erfahren würde. Die Lebensversicherer bieten für dieses Problem allgemein zwei Lösungen an: Die Übertragungsoption und das Ablaufmanagement.
Bei der Übertragungsoption kann sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile beim Ablauf der Versicherung auf ein eigenes Depot übertragen lassen, um dann einen günstigeren Zeitpunkt für den Verkauf der Anteile abzuwarten.
Beim Ablaufmanagement wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer das Anlagevermögen in risikoärmere Investmentfonds (meist Renten- oder Geldmarktfonds) umgeschichtet. Dies geschieht entweder automatisch durch den Lebensversicherer oder der Lebensversicherer unterbreitet dem Versicherungsnehmer entsprechende Vorschläge, die der dann annehmen kann oder auch nicht.
Bei der Rentenversicherung ist eine Rentenleistung versichert, die ab dem vereinbarten Rentenbeginn gezahlt wird.
Bei den von der privaten Versicherungswirtschaft angebotenen Rentenversicherungen handelt es sich zu über 99% um so genannte Leibrentenversicherungen, da sie maximal so lange gezahlt werden, wie die versicherte Person am Leben ist. Rentenleistungen die unabhängig vom Leben einer versicherten Person gezahlt werden versichern kein biometrisches Risiko (konkret: Langlebigkeit) und zählen daher nicht zu den Versicherungen sondern zu den Kapitalisierungsgeschäften.
Leibrentenversicherungen unterscheidet man nochmals nach der Aufschubdauer und nach der Dauer, für die eine Rentenleistung erbracht wird.
Wird eine Rentenversicherung durch regelmäßige Beitragszahlung angespart oder ein Einmalbeitrag eingezahlt, wobei die Rentenleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, spricht man von einer aufgeschobenen Rentenversicherung. Der Zeitraum zwischen Beginn der Beitragszahlung und Rentenbeginn wird dabei Aufschubdauer genannt. Wird hingegen ein Einmalbeitrag eingezahlt und beginnt dann sofort die Rentenzahlung, spricht man von einer sofortbeginnenden Rentenversicherung.
Wird die Rentenleistung vom vereinbarten Beginn bis zum Tod der versicherten Person geleistet, wird von einer lebenslangen Rente gesprochen. Dem Gegenüber gibt es die temporäre Rente, bei der die Rente nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für fünf Jahre) gezahlt wird.Einführung
Geschichte der Lebensversicherung
Anbieter
Arten der Lebensversicherung
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.Tarife und Kalkulation
Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht über die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei den meisten angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld zur Auszahlung gelangt.Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.Kapitallebensversicherung
Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftssteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z.B. 80). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die o.g. Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z.B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.Gemeinsamkeiten
Kapitalanlage
Überschüsse
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung
Formen der Rentenversicherung