Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht im weiteren Sinne. Es regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln.Table of contents |
2 Gesetzgebungskompetenz 3 Gesetzliche Regelungen 4 Europarecht |
Schutzgut
Das Lebensmittelrecht soll nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sondern auch zugleich den Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten durch die Qualitätsanforderungen regeln. Die Verpflichtung der staatlichen Gewalt ergibt sich in Deutschland aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG.Gesetzgebungskompetenz
Der deutsche Bundesgesetzgeber hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Lebensmittelrecht aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 17, 20 GG. Er hat mit zahlreichen Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Gesundheit und Sozialordnung von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. Inzwischen sind auch Regelungen innerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft ergangen (s.u.). Gesetzliche Regelungen
Das Lebensmittelrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Die Wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind:
sowie zahlreiche Verordnungen zu bestimmten Lebensmitteln wie die Weinverordnung, Kakaoverordnung u.a.