Lateranverträge
Die Lateranverträge vom 11. Februar 1929, abgeschlossen zwischen dem Heiligen Stuhl (vertreten durch Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri) und dem damaligen Königreich Italien (vertreten durch den faschistischen Ministerpräsidenten Benito Mussolini), regelte endgültig die so genannte Römische Frage. Der Name der Verträge leitet sich vom Ort der Unterzeichnung, dem Lateranpalast, ab.
Das Vertragswerk besteht aus drei Teilen:
- Versöhnungsvertrag - Schaffung des unabhängigen Staates der Vatikanstadt als souveränen Staat. Außerdem garantiert der italienische Staat in diesen Vertragsteil die Unabhängigkeit und Souveränität des Heiligen Stuhls als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt.
- Konkordat - regelt die Beziehung des italienischen Staates mit der italienischen Kirche in religiösen und zivilrechtlichen Angelegenheiten.
- Finanzkonvention - regelt Entschädigungsleistungen des italienischen Staates gegenüber den Heiligen Stuhl bezüglich der Eigentumsverluste des Jahres 1870. Unter anderem wird dem Heiligen Stuhl eine Entschädigung in der Höhe von 1,75 Milliarden Lire zugesprochen.