Landsknecht
Landsknechte waren im 15 und 16. Jahrhundert nach Auflösung der Ritterheere berufsmäßige Fußsoldaten (Söldner). Der Begriff Landsknecht bezeichnet einen zur Verteidigung des Landes angeworbenen Knecht, nach anderer Meinung auch einen im Land des Kaisers angeworbenen Knecht.
Sie konnten von Kriegsherren angeworben werden und waren in Rotten, Fähnlein und Regimenter eingeteilt. Sie taten sich unter einem Feldhauptmann zusammen und vermieteten ihre Kriegsdienste an irgendeine kriegführende Macht.
Sie dienten heute einem Fürsten und morgen einer Stadt. Ihre Bewaffnung bestand aus Lang- (Piken) und Feuerwaffen.
Sie waren in Fähnlein von 300 - 500 Mann zusammengeschlossen und wurden anfangs durch eiserne Zucht im Zaum gehalten.
Bald verwilderten sie und zogen plündernd und raubend durchs Land. An ihre Stelle traten die Söldnerheere des Dreißigjährigen Kriegeses und später die uniformierten Armeen, die häufig aus Berufssoldaten bestanden.
Im 17. Jahrhundert wurden sie allmählich von Berufsheeren abgelöst.
Siehe auch: Beutmeister, Doppelsöldner