Landsgemeinde
Die Landsgemeinde ist eine der ältesten und einfachsten Formen der schweizerischen Demokratie: die wahl- und stimmfähigen Bürger eines Kantons versammeln sich an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel, um die Regierung zu wählen (nur Appenzell Innerrhoden) und über Gesetze und Ausgaben zu entscheiden (Appenzell Innerrhoden und Glarus). Jeder kann zu einer Frage das Wort ergreifen. Beim Abstimmen (Fachausdruck mehren, von Mehr) erhebt die Hand, wer zustimmt.Ursprünglich gab es in vielen Schweizer Kantonen Landsgemeinden - so auch in Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden) -, heute gibt es sie noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus, wo sie die höchste politische Instanz des Kantons ist. In Glarus findet sie jeden ersten Sonntag im Mai statt, in Appenzell am letzten Sonntag im April. Im Kanton Graubünden finden noch regionale Landsgemeinden (Bsatzig) statt.
An der Glarner Landsgemeinde dürfen die Stimmberechtigten "raten, mindern, mehren und wählen". Das heißt, sie können über jedes einzelne Sachgeschäft das Wort verlangen, eine Änderung beantragen, eine Vorlage verschieben oder zurückweisen. Dank des Abänderungsrechts wurde 1971 das Frauenstimm- und -wahlrecht auf allen Ebenen eingeführt. Die ursprüngliche Abstimmungsvorlage beinhaltete lediglich Rechte auf tieferen Gemeindeebenen (z. B. Schulgemeinde).
Sowohl in Appenzell Innerrhoden als auch in Glarus gibt es das besondere Recht der Einzelinitiative - jeder Stimmbürger kann mittels schriftlichem Antrag eine Initiative einreichen, über welche die Landsgemeinde abstimmt. Durch solche Einzelinitiativen wurden in Appenzell z. B. Gewaltentrennung und Finanzreferendum eingeführt.
Auf ähnliche Weise finden in vielen Schweizer Gemeinden die Gemeindeversammlungen statt. Auch Korporationen in der Schweiz haben Generalversammlungen, die als Landsgemeinde bezeichnet werden.
Kritiker der Landsgemeinde monieren, dass das demokratische Grundrecht auf geheime Stimmabgabe durch diese Form der Demokratie nicht gewährleistet ist.