Landschaftsverband
In Nordrhein-Westfalen gibt es als Besonderheit zwei Einrichtungen der Mittelebene, den Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster. Sie sind mit Zweckverbänden vergleichbar und nehmen in der Landschaftsverbandsordnung festgelegte regionale Aufgaben wahr. Oberstes Gremium der Landschaftsverbände ist die jeweilige Landschaftsversammlung, die allerdings nur durch mittelbare Wahl gebildet werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage und durch eigene Einnahmen.'\Aufgaben (Stand April 2000):' Im sozialen Bereich übernehmen die Landschaftsverbände die Trägerschaft für überörtliche Sozial- und Jugendhilfe (z.B. dem Landesjugendamt), die Trägerschaft für bedeutende soziale Einrichtungen, wie z.B. Fach- und insbes. Psychiatrische Krankenhäuser. Weiter sind sie für der Bau und die Unterhaltung von Landes- und Kreisstraßen und die Kulturpflege zuständig.
Landschaftsverbände in der Kritik: Die Diskussion um eine Reform der mittleren Verwaltungsebene findet auch in Nordrhein-Westfalen statt. Die Kritik an den beiden Landschaftsverbänden ging so weit, dass vom damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement sogar ihre Auflösung vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag ist inzwischen vom Tisch, aber es gibt nach wie vor eine heftige Diskussion um den Aufgabenzuschnitt, welche Aufgaben nach oben oder nach unten abgegeben werden können. Am derzeit umstrittensten ist die Zukunft der Straßenbauverwaltung.
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Landschaftsverbände bildet die Landschaftsverbandsverordnung Nordrhein-Westfalen.