Landkreis Wirsitz
Der preußisch-deutsche Landkreis Wirsitz bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.Der Landkreis Wirsitz umfasste am 1. Januar 1945:
- 6 Städte,
- 89 Gemeinden.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress
entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Wirsitz im Regierungsbezirk Bromberg in der preußischen Provinz Posen.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Wirsitz nördlich der Netze.
Das Landratsamt war in Wirsitz.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Wirsitz nunmehr als Wyrzysk dem polnischen Staat an.
Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Wyrzysk unter seinem deutschen Namen Wirsitz Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im neuen Regierungsbezirk Bromberg.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Der Kreis Wirsitz gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Friedheim, Lobsens, Mrotschen, Nakel, Wirsitz und Wissek. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.
Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde den Städten Friedheim, Immenheim, Lobsens, Nakel, Weißeck und Wirsitz die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.
Die Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 legte mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Dieses war entweder der Name von 1918 oder – falls „nicht deutsch“ genug – eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:
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