Landkreis Rosenberg i. Westpr.
Der preußisch-deutsche Landkreis Rosenberg i. Westpr. bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.Der Landkreis Rosenberg i. Westpr. umfasste am 1. Januar 1945:
- 5 Städte,
- 77 Gemeinden,
- 2 Gutsbezirke (Forsten).
Table of contents |
2 Kommunalverfassung 3 Ortsnamen 4 Persönlichkeiten 5 Weblinks |
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress
entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Rosenberg i. Westpr. im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Bischofswerder, Deutsch Eylau, Freystadt i. Westpr., Riesenburg und Rosenberg i. Westpr.
Das Landratsamt war in Rosenberg i. Westpr.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Der Regierungsbezirk Marienwerder blieb dabei bestehen.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Berent am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und dem damit verbundenen Zerfall der Provinz Westpreußen wurde der Kreis Rosenberg i. Westpr. einstweilig dem Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr. unterstellt.
Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder unterstellt.
Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis bei Deutschland.
Damit wurde am 16. August 1920 die Unterstellung des Kreises Rosenberg i. Westpr. unter die Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder aufgehoben.
Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Rosenberg i. Westpr. förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert.
Der Regierungsbezirk Marienwerder wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk Westpreußen umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rosenberg i. Westpr. entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig die unbewohnten Forstgutsbezirke behielten ihre Selbstständigkeit, da sich in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rosenberg i. Westpr. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Zum 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Rosenberg i. Westpr. Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen.
Derr Regierungsbezirk führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung Marienwerder.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Die Landkreis Rosenberg i. Westpr. gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Bischofswerder, Deutsch Eylau, Freystadt i. Westpr., Riesenburg und Rosenberg i. Westpr., in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die Stadt Rosenberg i. Westpr. führte ab 23. Februar 1938 offiziell die Bezeichnung Kreisstadt.
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. In einigen wenigen Fällen wurden sie als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:
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