Landfriedensbruch
Der Landfriedensbruch ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch aktive Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.Das Strafgesetzbuch definiert ihn in § 125 StGB und regelt in § 125a StGB den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs.