Landesseilbahngesetz
Das
Landesseilbahngesetz (
LSeilbG) regelt den Betrieb und die Ausführung von Seilbahnen in den einzelnen deutschen Ländern
Aufgrund der Harmonisierungsbestimmungen der
Europäische Union -
EG-Richtlinie 2000/9 - müssen alle Bundesländer, auch z.B.
Berlin oder
Mecklenburg-Vorpommern ein Landesseilbahngesetz haben.
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Rechtshinweis