Landesnaturschutzgesetz
Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein eigenes
(Landes-) Naturschutzgesetz, das den vom
Bundesnaturschutzgesetz gegebenen Rahmen ausfüllt und Rechtsgrundlage der meisten konkreten Naturschutzmaßnahmen ist. Die einzelnen Landesnaturschutzgesetze sind einander zwar recht ähnlich, weisen aber doch Unterschiede auf. Zum einen liegt dies an unterschiedlichen politischen Prioritätensetzungen, zum anderen auch daran, daß bestimmte Typen von Naturräumen nur in bestimmten Bundesländern existieren. Bayern hat kein Marschland, Schleswig-Holstein kein Hochgebirge. In Nordrhein-Westfalen ist der Umgang mit sogenannten
Sukzessionsflächen (z.B. alte Braunkohletagebaue) ein viel wichtigeres Thema als in Sachsen, das mit der Entwaldung des Erzgebirges kämpft.
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Die Texte der Landesnaturschutzgesetze aller deutschen Bundesländer sind auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz als PDF-Dateien verfügbar.
Landesnaturschutzgesetze vom Bundesamt für Naturschutz