Løgting
Das Løgting (Aussprache: ['lökting], dänisch: Lagting) ist das Parlament der Färöer. Es zählt zu den ältesten Parlamenten der Welt. Mit einer Unterbrechung von 1816 bis 1852 existiert es spätestens seit dem 10. Jahrhundert, ist also über 1000 Jahre alt.Das gleichnamige Parlamentsgebäude ist ein 1856 gebautes Holzhaus und befindet sich auf der Halbinsel Tinganes mitten im Hafen von Tórshavn. [1]
Das Løgting wählt kraft des Gesetzes über die innere Selbstverwaltung vom 31. März 1948 die Autonomieregierung der Färöer. Es wird alle vier Jahre neu gewählt. Wahlrecht genießen alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Seit der Änderung des färöischen Wahlgesetzes 1978 hat das Løgting 27 direkt gewählte Abgeordnete, und es gibt fünf zusätzliche Sitze insgesamt sind es derzeit also 32 Parlamentarier.
Am 4. Februar 2004 wählte das Løgting den langjährigen sozialdemokratischen Abgeordneten und Minister Jóannes Eidesgaard zum Regierungschef des Nordatlantik-Archipels.
Der Wortebestandteil løg stammt von altnordisch lóg (heutige färöische Schreibweise) und bedeutet Regel, Gesetz. Es ist verwandt mit dem englischen Wort law und stammt von lateinisch lex ab. Im Deutschen ist davon in diesem Sinne Legislative abgeleitet.
Der Bestandteil ting stammt vom altnordischen Þing ab, und bedeutet Versammlung, Rat, Plenum, aber auch Gericht. Løgting heißt wörtlich also: gesetzgebende Versammlung.
Auf seiner Homepage [1] bezeichnet sich das Løgting als Løgtingið (sprich: ['löktingi]). Das -ið ist der – für alle kontinental-skandinavischen Sprachen als -et typische – angehängte bestimmte Artikel neutrum. Løgtingið heißt also das Løgting, so wie man auch sagt: Der Deutsche Bundestag, oder: Folketinget in Dänemark, oder auch Lagtinget in der dänischen Schreibweise des Løgtings.
Es hat seit Alters her seinen Sitz in Tórshavn, wodurch jenes schon früh als Hauptstadt der Färöer etabliert war. Noch heute sitzt das Løgting auf der Tórshavner Halbinsel Tinganes, die sich mitten im Hafen befindet.
Faktisch handelte es sich bei den Färöern bis zur endgültigen Besitznahme durch die norwegische Krone um eine Republik von Siedlern, die sich in ihrem Thing eine demokratische Selbstverwaltung gab.
1274 wurde von Magnús Lógbøtari (Magnus der Gesetzesreformer) das Landslóg (Landesgesetz) eingeführt, das aus dem historischen Althing das heutige Løgting formte. Ab 1280 galten die Färöer dann endgültig als norwegischer Reichsteil.
Am 24. Juni 1298 schließlich, erhalten die Färöer mit dem Schafsbrief (Seyðabrævið) ihr Grundgesetz. (siehe dort)
Schon im Gulanting-Gesetz befand sich ein Abschnitt namens Tingfararbólkurin (Geschäftsordnung des Things), wo festgeschrieben wurde, dass die Zahl der Løgrættumenn (Abgeordnete, aber auch Strafverfolger) 36 beträgt und dass der Løgmaður ("Gesetzesmann", Chef des Tings) das Gremium leitet.
Der Løgmaður wurde vom Løgting gewählt und zusätzlich vom norwegischen König ernannt, der sich seinerseitz durch einen Gouverneur, den Fútin, im Løgting vertreten ließ. Der Fútin hatte auch die Kompetenz eines Staatsanwaltes, war aber in erster Linie dafür verantwortlich, die Staatseinnahmen der Krone sicher zu stellen. Daneben hatte das Løgting einen Sekretär als Vorsitzenden, den Sorínskrivari.
Das Løgting war gleichzeitig oberster Gerichtshof der Färöer. Urteile des Várting (kommunales Thing in einem Sýslur, einem Kreis) konnten hier in Revision gehen. Gemäß dem Landslóg sollten die Løgrættumenn schwören, dass sie in allen Verfahren nach ihrem eigenen Gewissen, den Gesetzen und Gott verantwortlich handeln mögen.
1688 wurde von König Christian V das Norska lóg, das norwegische Gesetz, eingeführt. Das bedeutete für das Løgting eine Vergrößerung auf 48 Sitze, aber auch das Verbot der Wiederwahl, also eine Amtszeitbegrenzung der Parlamentarier auf eine Wahlperiode. Historiker meinen, dass es dadurch immer inkompetenter wurde und an Einfluss verlor, während der Fútin als Vertreter des Königs und der Sorínskrivari als Vorsitzender an Macht gewonnen.
Bereits 1655 vermachte König Christian V. die Färöer der Familie von Gabel als Lehen, bis sie 1709 wieder unter die direkte Herrschaft der Krone gelangten. Ab 1720 wurden die Färöer bis 1776 als Teil der dänischen Kolonie Island administriert, danach wieder als Teil von Seeland.
Nach dem Frieden von Kiel vom 24. Januar 1814 und der Auflösung der Personalunion zwischen Dänemark und Norwegen, verblieben Grönland, Island und die Färöer bei Dänemark. 1816 wurden das Løgting und der Løgmaður ersatzlos abgeschafft. Der Sorínskrivari blieb aber erhalten und wurde alleinige gesetzliche Autorität. Die Färöer waren fortan ein eigenes dänisches Amt (Verwaltungsbezirk), gehörten also nicht mehr zum dänischen Bezirk Seeland. Der Amtmaður (Amtsmann) entschied alleine, welche dänischen Gesetze auf die Färöer angewendet wurden.
Infolge der Märzrevolution 1848 in Dänemark wurde 1849 die erste dänische Verfassung verabschiedet und das Folketing als Parlament in der nunmehr konstitutionellen Monarchie gebildet. Seitdem sind dort auch immer zwei Abgeordnete der Färöer vertreten. Nach wiederholten Bitten des färöischen Volkes, wurde das Løgting per Gesetz vom 26. März 1852 wieder eingeführt. Es hatte aber nur noch beratende Funktion für die dänische Regierung und 18 Mitglieder. Der Amtmaður und der Próstur (der Propst, die damals höchste kirchliche Autorität der Färöer) saßen auch im Løgting, wobei der Amtmaður gleichzeitig der Parlamentspräsident war. Von 1866 bis 1878 saß der bekannte färöische Linguist und Propst V. U. Hammershaimb in der geschichtsreichen Versammlung.
1906 wurde die Zahl der Sitze auf 22 erhöht. Erst mit dem dänischen Lagting-Gesetz vom 11. April 1923 kam es zu einer wesentlichen Änderung: Es gab 20 Parlamentssitze und bis zu 10 beigeordnete Sitze, der Próstur verlor seinen Sitz und der Amtmaður wurde von nun an vom Løgting gewählt.
Die Briten wurden von den Färingern keineswegs als unwillkommene Eindringlinge und neue Herren empfunden. Im Gegenteil: Sie bewahrten nicht nur das Løgting, sie weiteten seine Selbstverwaltung noch aus. Am 16. September 1945 endet die Besetzung.
Die Position des Løgtings wurde damit nachhaltig aufgewertet. Im Rahmen der Autonomie hat es seitdem weit mehr als nur beratende Funktion, nämlich gesetzgebende Macht in all den Bereichen, die es vom dänischen Folketing übernommen hat, wo die Färöer bereits seit 1849 mit jeweils 2 Abgeordneten vertreten sind.
Im Zuständigkeitsbereich des Løgtings wird zwischen dem A-Sektor und dem B-Sektor unterschieden. Grundsätzlich nicht zuständig ist das Løgting für die Landesverteidigung und die Außenpolitik. Dies ist Angelegenheit des Königreichs Dänemark.
Zu den originären Aufgaben des Løgting gehört insbesondere die Wirtschaftspolitik der Färöer, was von entscheidender Bedeutung ist, denn die Färöer sind nicht Mitglied der EU. Hier stimmen sich die Färöer bei ihren Verhandlungen mit der EU stets mit der dänischen Regierung ab. Die weiteren politischen Zuständigkeitsbereiche sind: Inneres, Finanzen, Soziales, Familie, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Kultur, Bildung und Forschung.
Zum A-Sektor gehören alle Bereiche, die vom Løgting übernommen werden können, wenn entweder das Løgting oder das Folketing es so beschließen.
In den B-Sektor fallen alle Bereiche, die nur vom Løgting behandelt werden können, wenn sowohl die färöische als auch die dänische Regierung dem zustimmen.
Das Løgting hat mehrere Ausschüsse mit folgenden Tätigkeitsbereichen:
Das Løgting wählt die Regierung. Sie wird unter Berücksichtigung des Parteienproporzes gebildet.
Die färöische Regierung heißt Føroya Landsstýri (wörtlich: Landsteuerung der Färöer) [1]. Sie besteht aus dem Løgmaður (dänisch: Lagmand, gleichbedeutend mit Premierminister bzw. Ministerpräsident - diesen Titel gab es bereits von 1274 bis 1816, s.o.; seit 2004 im Amt: Jóannes Eidesgaard), und den Landsstýrismenn (wörtlich: Landssteuermänner), den Ministern. Die dänische Regierung kann jederzeit bestimmte Kompetenzen an diese Regierung abtreten.
Sowohl der Premierminister als auch die anderen Minister haben einen Sitz im Løgting, aber nur dann Stimmrecht, wenn sie vom Volk dort hineingewählt wurden. Alle beschlossenen Gesetze des Løgting müssen vom Premierminister ratifiziert werden.
Dänemark wird auf den Färöern durch den Ríkisumboðsmaður (wörtlich: Ombudsmann des Reiches, der Hochkommissar) vertreten. Er nimmt als Beobachter an den Sitzungen des Løgtings teil und darf in der Fragestunde Anfragen stellen.
Die färöische Autonomieregierung unter dem seit Februar 2004 amtierenden Ministerpräsidenten Jóannes Eidesgaard hat folgende Ministerien:
Anmerkungen zu den Ministerien:
Unter dänischer Verwaltung befinden sich noch folgende Institutionen:
Die politischen Parteien entstanden alle ab Anfang des 20. Jahrhunderts. Folgende Parteien sind im Løgting vertreten (in alphabetischer Reihenfolge, Sitzverteilung seit 20. Januar 2004):
Am färöischen Nationalfeiertag, der Ólavsøka am 29. Juli, wird jedes Jahr das Løgting offiziell eröffnet. Neben dem Volksfestcharakter ist dieser Tag also auch ein Staatsakt. Das steinige Ufer der Parlamentshalbinsel Tinganes ist an diesem Tage eintrittspflichtig, denn dort befindet sich die beste natürliche Tribüne, um den - für die Färinger sehr bedeutenden – nationalen Ruderwettkämpfen beizuwohnen.
Wortherkunft
Geschichte
Wikingerzeit
Die erste schriftliche Erwähnung des Løgtings findet sich in der Färingersaga, die um 1200 in Island niedergeschrieben wurde (vorher mündlich überliefert). Historiker schätzen, dass es schon kurz nach der nordischen Besiedlung der Färöer im 9. Jahrhundert gegründet wurde. Urpsrünglich hatte das Løgting den historischen Charakter eines Althings (nicht zu verwechseln mit dem heutigen isländischen Althing, das ebenso ein modernes Parlament im Sinne einer frei gewählten Vertretungskörperschaft ist), war also Plenum aller Großbauern. Historisch belegt ist, dass das färöische Þing ab dem Jahr 999 das Christentum annahm, nachdem sich der in Norwegen getaufte Häuptling Sigmundur Brestisson gegen den anfänglichen Widerstand durchsetzen konnte. Seitdem gelten die Färöer als vollständig christianisiert.Norwegische Herrschaft
1035 wurden die Färöer zwar formal ein Teil von Norwegen, aber die Historiker glauben, dass sich die älteren Regeln des Løgting erhalten konnten, weil die Kommunikation mit der Regierung in Oslo zu der Zeit nur sehr dürftig war. Wahrscheinlich waren diese Regeln dem Gulanting-Gesetz in Norwegen nachempfunden.Dänische Herrschaft
1380 kam Norwegen zu Dänemark und damit auch die Färöer. Da es sich aber um eine Personalunion handelte (siehe: Kalmarer Union), wurden die Färöer weiterhin formal als Teil des norwegischen Reichsteils angesehen. Hauptstadt des Großreichs war allerdings Kopenhagen, und die Färöer wurden 1396 in den dänischen Verwaltungsbezirk Seeland eingegliedert.Britische Besetzung
Im Zweiten Weltkrieg wurden Dänemark und Norwegen von Deutschland besetzt (siehe: Operation Weserübung). Um den Deutschen zuvor zu kommen, besetzte Großbritannien drei Tage später, am 12. April 1940 die Färöer. So von der dänischen Regierung abgeschnitten, entwickelten die Färinger konkrete Forderungen nach der Unabhängigkeit ihrer Inseln von Dänemark, oder zumindest nach mehr Rechten innerhalb des Königreichs. In dieser Frage ist das färöische Volk bis heute gespalten. Das färöische Parteienspektrum erstreckt sich daher nicht nur von links nach rechts, sondern quer dazu von pro bis contra Souveränität.Innere Selbstverwaltung
Nach Verhandlungen des Løgtings mit der dänischen Regierung kam es am 14. September 1946 zu einer Volksabstimmung, wo sich eine knappe Mehrheit (48,7 % zu 47 %) der Färinger für die volle Unabhängigkeit aussprach. Am 18. September wurde die Unabhängigkeit der Färöer erklärt, aber schon am 20. September von Dänemark wieder annuliert. Es gab einen Streit über die Frage, ob dieses Votum einen meinungsbildenden oder einen konstitutiven Charakter hatte. Nach den Løgtingwahlen vom November 1946 führten die Verhandlungen zum Autonomiegesetz vom 31. März 1948 [1] [1].Zuständigkeitsbereich
Ausschüsse
Obwohl also Dänemark für Außenpolitik und Justiz zuständig ist, hat das Løgting dafür eigene Beratungsgremien.Autonomieregierung
Ministerien
Dänische Institutionen
Insgesamt entsendet das Königreich Dänemark 21 leitende Beamte auf die Färöer.Politische Parteien
Anmerkungen zu den politischen Parteien und Parlamentssitzen:
Jährliche Parlamentseröffnung
Literatur
Weblinks