L17-Ausbildung
Die L17-Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit den Führerschein für PKW schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen.Die Ausbildung erfolgt in einzelnen Stufen:
- Die erste Stufe beginnt mit dem Theoriekurs in der Dauer von 26 Lektionen und 12 Praxisstunden in der Fahrschule.
- Praxisfahrten mit einer Begleitperson von 3.000 km
- Begleitend alle 1.000 km Coaching in der Fahrschule von Fahrschüler und Begleitperson.
- Nach den absolvierten 3.000 km eine Perfektionsschulung in Theorie und Praxis in der Fahrschule.
- es kann ein standardmäßiger PKW sein, es müssen nur die Handbremse und der Zündschlüssel von der Begleitperson leicht erreichbar sein.
- am Fahrzeug muß vorne und hinten ein Schild mit L17 und Ausbildungsfahrt angebracht sein.
- Die Begleitperson muss eine dem Fahrschüler nahestehende Person sein, z.B. Familie, und die Ausbildung unentgeltlich machen.
- Die Begleitperson muss selbst mindestens 7 Jahre selbst einen Führerschein besitzen und 3 Jahre Fahrpraxis glaubhaft machen.
- Die Begleitperson darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
Befürworter halten dem entgegen, dass bei dieser Art der Ausbildung die Fahrer eine längere und dadurch mehr Fahrpraxis bis zum Antritt zur Prüfung hätten, als bei einer reinen Fahrschulausbildung.
Nach einer groß angelegten Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Rahmen der Evaluierung dieser Ausbildungsform ist es aber so, dass die "L17"-Führerscheinbesitzer wesentlich weniger Unfälle verursachen als die Vergleichsgruppen aus der üblichen Ausbildung.
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr