Kunz von Kaufungen
Ritter Kunz von Kaufungen († 14. Juli 1455 in Freiberg) ging in die sächsische Geschichte als Initiator des Altenburger Prinzenraubes ein.Die Differenzen zwischen Kaufungen und dem sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen (1428-1464) gehen zurück auf den "Sächsischen Bruderkrieg" 1446-49. Kaufungen beteiligte sich, angeblich auf Bitten Friedrichs, auf der kursächsischen Seite an dem Krieg, wurde allerdings bald gefangen genommen und mußte ein Lösegeld von 4000 Gulden für seine Freilassung zahlen. Nach dem Ende des Krieges (wahrscheinlich 1451-52) forderte er vom Kurfürsten eine Entschädigung für das Lösegeld und für Zerstörungen an seinen Gütern in Thüringen. Der Kurfürst wies die Forderungen jedoch mit dem Argument zurück, daß Kaufungen als freier Ritter auf eigenes Risiko in den Krieg eingetreten ist. Nach jahrelanger Debatte gestand Friedrich 1455 schließlich die Überprüfung durch ein Schiedsgericht zu.
Bei Kunz von Kaufungen war im Laufe der Zeit jedoch der Plan gereift, sich auf eigene Faust schadlos zu halten. Zusammen mit den Rittern Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfeld, die ebenfalls eine Rechnung mit Kursachsen offen hatten, und einem Trupp aus 30 Reitern marschierte er in der Nacht zum 8. Juli 1455 auf das Altenburger Schloß und entführte die beiden Söhne Friedrichs, die Prinzen Ernst und Albrecht. Dabei kam ihm seine Ortskenntnis als ehemaliger Kommandant des Schlosses zugute, sowie die Umstände, daß der Kurfürst auf Reisen und der übrige Hofstaat auf einer Hochzeitsfeier war. Am Tag zuvor hatten Kaufungen, Mosen und Schönfeld Fehdebriefe (formale Kriegserklärungen) an den Kurfürsten abgeschickt.
Nach vollbrachter Tat trennten sich die Entführer. Mosen und Schönfeld zogen mit dem Prinzen Ernst nach Franken, während Kaufungen versuchte, mit Albrecht seine Güter in Böhmen zu erreichen. Von dort aus wollten sie getrennte Lösegeldforderungen stellen. Noch am selben Tage gelang es Albrecht jedoch, zu entkommen, und Hilfe zu holen. Die herbeigerufenen Männer (nach verschiedenen Quellen: Dorfbewohner, Köhler, Mönche) stellten und überwältigten Kunz von Kaufungen und seine Reiter in der Nähe der Ortschaft Grünhain.
Mosen und Schönfeld nahmen Verhandlungen auf und erreichten Straffreiheit und freien Abzug im Austausch gegen den anderen Prinzen.
Kunz von Kaufungen jedoch wurde in Freiberg vor dem Gericht der Berggeschworenen wegen Landfriedensbruch angeklagt. In der Verhandlung berief er sich auf seine gerechtfertigte Forderung und auf den Fehdebrief, der nach damaligem Recht den Landfrieden außer Kraft setzte. Jedoch ging dieser Fehdebrief (angeblich) ebenso wie die Fehdebriefe von Mosen und Schönfeld erst am Tag nach der Entführung auf Schloß Altenburg ein.
Bereits am 13. Juli 1455, also nur 5 Tage nach der Tat, wurde Kaufungen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am folgenden Tage wurde er auf dem Freiberger Obermarkt, ebenso wie einige seiner Helfer, enthauptet.