Kunstfreiheit
Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und geschützt durch Art. 5 GG.Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks; der sog. Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen, oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.
Insbesonder in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Kunstfreiheit stark eingeschränkt. Etwa durch die Ausstellung "entartete Kunst" und die sog. "Bücherverbrennung".
Da die Kunstfreiheit im Brennpunkt zwischen (politischer) Meinungsäußerung und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten steht, ist sie auch heute noch von großer Bedeutung. So zum Beispiel bei der Entscheidung des BVerfG zum Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" und im zu Klaus Manns Roman Mephisto. (sog. "Mephisto-Urteil"). Auch der Macher der "Körperwelten" Ausstellung Gunther von Hagens beruft sich bei seinem Tun neben der Wissenschaftsfreiheit auf die Kunstfreiheit.