Kriminalstatistik
Kriminalstatistiken sind amtliche Statistiken, die grundsätzlich sich an den juristischen und kriminologischen Begriffen der Strafbarkeit und strafbaren Verhaltens bewegen.Kriminalstatistiken geben Aufschluss über Täter, Opfer, Fälle, Verfahren, Schäden, Rechtsfolgen.
Im engeren Sinne sind dies
- die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- die staatsanwaltschaftliche Erledigungsstatistik
- die Strafverfolgungsstatistik
- die Strafvollzugsstatistik
Bis auf die PKS handelt es sich ausschließlich um Justizstatistiken. Theoretisch ist aufgrund des polizeilichen Ermittlungsregisters sogar möglich eine präjudizielle Statistik ("Anzeigestatistik") zu erstellen, die jedoch aufgrund des Datenschutzes und der Effizienz polizeilicher Ermittlungstätigkeit nicht öffentlich gemacht werden können.
Eine kriminologisch interessante Verknüpfung aller Statistiken zu einer so genannten Verlaufsstatistik ist aufgrund der erheblichen Datenfülle, der unterschiedlichen Datenformate und nicht zuletzt auch aufgrund des Datenschutzes derzeit technisch und auch rechtlich unmöglich.
Kriminalstatistiken erscheinen anonym, um einen Überblick über die Kriminalitätslage zu bringen. Dabei können die Kriminalitätsstatistiken nicht zur Diagnose oder zur Prognose verwendet werden, denn das abgebildete Kriminalitätsgeschehen zeigt lediglich die polizei- und justizbekannten Taten auf (so genanntes "Hellfeld").
Zur Interpretation von Kriminalstatistiken ist es bei so genannten "Längsschnittuntersuchungen" (Untersuchungen über einen gewissen Zeitraum hinweg, den demographischen Wandel zu berücksichtigen. Daher werden die jeweiligen absoluten Werte mit 100.000 multipliziert und durch die Bevölkerung der orts- oder altersgruppenbezogenen Größe dividiert. Dieses Vorgehen ist weltweit standardisiert und resultiert in der so genannten Häufigkeitszahl. Häufigkeitszahlen werden in der Regel nicht durch die Kriminalstatistiken ausgewiesen.
Anhand des vorliegenden statistischen Materials ist es auf Aggregatsebene möglich, eine Reduktion des polizeilichen Tatvorwurfs darzustellen. Vergleicht man die polizeilich registrierten strafmündigen Tatverdächtigen mit den Abgeurteilten und Verurteilten (und schließlich auch mit den Gefangenen), so ergibt sich eine erhebliche Abnahme. Diese Vergleichbarkeit unter den Kriminalstatistiken ist jedoch umstritten. Gerade weil die polizeiliche Kriminalstatistik anders strukturiert ist, wird eine Vergleichbarkeit verneint. Schließlich ist der Erfassungszeitraum ein anderer als bei den übrigen Statistiken. Die erfassenden Stellen sind ebenfalls unterschiedlich.
Größte Schwäche der Statistiken ist ihre rein quantitative Ausrichtung, die kaum Anhaltspunkte über die Tatschwere (insoweit nur das durch die Verfolgungsstatistik angegebene Strafmaß) ergibt. Der Tatbeitrag (Alleintäterschaft, Mittäterschaft, Beihilfe, Anstiftung) wird ebenso kaum erfasst.
- Siehe auch: Kriminologie, Strafrecht, Hellfeld, Quantitative Verfahren