Kriminalistik
Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Sie kann aufgeteilt werden in Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Kriminaldienstkunde
Table of contents |
2 Kriminaltechnik 3 Kriminaldienstkunde 4 Abrenzung zur Kriminologie 5 Auswirkungen kriminalistisch/kriminologischer Erkenntnisse |
Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten.
Kriminaltechnik
Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen.
a) die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und
b) die Kriminalstrategie
ergeben.Kriminaldienstkunde
Die Kriminaldienstkunde gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand.Abrenzung zur Kriminologie
Kriminalistik muss als selbständige Disziplin von der Kriminologie abgegrenzt werden. Unter Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (Kriminalphänomenologie) der Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.Auswirkungen kriminalistisch/kriminologischer Erkenntnisse
Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf