Kriegserklärung
Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um die förmliche Ankündigung kriegerischer Handlungen.Sie wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn dieser seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine andere politische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen. Das war zum Beispiel im September 1939 der Fall, als nach dem Überfall Nazideutschlands auf Polen dessen Verbündete Frankreich und Großbritannien dem Deutschen Reich den Krieg erklärten.
Nach dem zweiten Weltkrieg ist der Krieg völkerrechtlich vollständig geächtet worden, so dass sich förmliche Kriegserklärungen seit dem nicht mehr ereignet haben. Im modernen Völkerrecht ist jede Partei eines Krieges vielmehr bemüht, den Konfliktbeginn der anderen Partei zuzuschieben, den Beginn der Feindseligkeiten als Prävention vor einer drohenden Aggression darzustellen oder übergeordnete Gesichtspunkte wie die Friedenserhaltung, den Schutz vor Massenvernichtungswaffen oder die Menschenrechte als Rechtfertigung heranzuziehen.