Kreisstadt
Eine Kreisstadt ist der Hauptort eines Landkreises. Es finden sich dort meist das Landratsamt ("Kreissitz", auch "Sitz der Kreisverwaltung" genannt) und andere zentrale Einrichtungen des Landkreises. Der Begriff Kreisstadt ist jedoch meist ein umgangssprachlicher Begriff. Offizielle Bezeichnung ist in der Regel "Sitz der Kreisverwaltung".Eine "Kreisstadt" muss nicht unbedingt das Stadtrecht haben. Vor der Kreisreform gab es vor allem in Bayern "Kreisstädte", die keine "Städte" im eigentlichen Wortsinn waren, z.B. Wegscheid, Roding, Illertissen. Diese Kreissitze waren allenfalls Marktgemeinden. Die heutigen 323 Kreissitze in Deutschland tragen jedoch nahezu alle die Bezeichnung "Stadt". Lediglich Garmisch-Partenkirchen hat kein Stadtrecht, sondern ist nur Marktgemeinde.
Einige der Landkreise in Deutschland haben keine Kreisstadt im eigentlichen Sinne. Ihre zentralen Einrichtungen sind entweder auf mehrere Orte im Kreis verteilt oder befinden sich in einer benachbarten kreisfreien Stadt (Stadtkreis).
Bsp.: Landkreis Karlsruhe: Das Landratsamt befindet sich im Stadtkreis Karlsruhe.
zentrale Einrichtungen eines Landkreises sind u.a.:
- Landratsamt (bzw. Kreisverwaltung)
- Gymnasium
- Bibliothek
- Krankenhaus
- und viele mehr
Bsp.: Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis: Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises ist jedoch Waiblingen.
Siehe auch: