Kreisausschuss
Der
Kreisausschuss wird vom
Kreistag aus seiner Mitte gewählt bzw. berufen (ist in jedem Bundesland verschieden). Der Kreisausschuss leitet seine Aufgaben vom Kreistag ab. Wie bei allen anderen Ausschüssen auch, können diese Aufgaben vorberatende oder beschließende Funktion haben.
Welche Aufgaben vom Kreistag auf den Kreisausschuss übertragen werden, wird häufig in der
Hauptsatzung des
Landkreises geregelt.