Krankenversicherungsgesetz
Das Krankenversicherungsgesetz (kurz: KVG; lang: "Bundegesetz über die Krankenversicherung") dient in der Schweiz dazu, alle Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.Alle Krankenversicherungsgesellschaften nehmen am "freien" Markt teil und müssen einen Mindestkatalog an Leistungen übernehmen (die sog. Grundversicherung). So sollte es den Versicherungsnehmenden möglich sein, die Leistungen der einzelnen Gesellschaften einfach miteinander zu vergleichen.
Inkrafttreten und Revision
Viel zu Reden gab die Inkraftsetzung des KVG am 1. Januar 1996 durch Bundesrätin Ruth Dreifuss. Durch verschiedene Massnahmen sollten die Prämien der Versicherungen gesenkt und so die Bevölkerung entlastet werden. Vor allem aber sollte mit dem neuen Gesetz die Solidarität zwischen den verschiedensten Personengruppen verbessert werden, da die Krankenkassen in der Grundversicherung neu für alle versicherten Personen einer Region unabhängig von Alter und Geschlecht dieselben Prämien für denselben Leistungskatalog verlangen müssen. Während das zweite Ziel mit Einschränkungen erreicht wurde, konnte auch das KVG die sich stetig schneller drehende Kostenspirale nicht zum bremsen bringen.
Vor 1996 war zwar die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse in der Schweiz bereits obligatorisch, der Leistungskatalog aber nur rudimentär geregelt. So war ein Vergleich der verschiedenen Kassen ausgesprochen schwierig und die Prämienstruktur völlig intransparent.
Unterdessen wurde das KVG bereits sanft revidiert und eine 2. Revision ist bereits beim Nationalrat in der Vernehmlassung.