Krankenkasse
Als Krankenkassen oder Krankenversicherer bezeichnet man Träger der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems.
In Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d.h. solche, die eine Gesetzliche Krankenversicherung anbieten) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
Neben den gesetzlichen gibt es private Krankenkassen, d.h. solche, die die Private Krankenversicherung anbieten.
In der Schweiz sind Krankenkassen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder Aktiengesellschaften) und sind nicht gewinnorientiert. Ihre Hauptaufgabe ist die soziale Krankenversicherung, sie können aber auch bestimmte Zusatzversicherungen für Sterbegelder und Invaliditätsentschädigungen anbieten. Die Grundversicherung ist für alle, die in der Schweiz wohnen, obligatorisch und wird durch das Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Wird ein Versicherer zahlungsunfähig, so werden dessen Verpflichtungen von der Gemeinsamen Einrichtung übernommen, die als Stiftung von allen Versicherern gemeinsam betrieben wird.
Insgesamt sind in der Schweiz rund 90 Versicherer zugelassen, die aber teilweise nur regional tätig sind.
Siehe auch: http://www.bag.admin.ch/kv/grundlag/d/index.htm (Bundesamt für Gesundheit)Deutschland
Für Krankenkassen gilt das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.Schweiz