Kopierschutz
Kopierschutz ist in der Theorie eine technische Vorrichtung, die Daten davor schützen soll, von Unbefugten kopiert zu werden.In der Realität gibt es so etwas wie einen Kopierschutz noch nicht. Dies liegt daran, dass Daten, die gelesen werden können, auch wieder geschrieben und somit grundsätzlich kopiert werden können. Insbesondere, wenn die Rohdaten als Ganzes, also inklusive des "Kopierschutzes" kopiert werden, wird dieser ad absurdum geführt.
Statt dessen gibt es andere Ansätze ("Abspielschutz"), die vermeiden sollen, dass Daten von Befugten (Privatkopie) bzw. Unbefugten ("Raubkopierer") vervielfältigt werden:
- Bei Musik-CDss werden absichtlich Fehler eingebaut und damit der Standard verletzt. In der Regel sind die gängigen CD-Spieler in der Lage, die Fehler zu überspielen, allerdings wird die Qualität beeinträchtigt und der Geräteverschleiß erhöht. Auf Computern orientiert sich das CD-ROM-Laufwerk jedoch am Standard, was zu Fehlermeldungen oder zum Absturz des Systems führt.
- Daten werden verschlüsselt und der Schlüssel nur Befugten übergeben (z.B. Gerätehersteller). Diese sind dann wiederum zur unbeschränkten Nutzung der Daten in der Lage. (DVD: CSS)
Unter Umständen ist das Einbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zuläßt, auch nach §303 StGB Computersabotage strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen.
Kopierschutzverfahren für CD-ROM und CD-DA:
Kopierschutzverfahren
Kopierschutzverfahren für Videokassetten:
Weblinks