Konzession
Unter einer Konzession (lat. concedere = "zugestehen, erlauben" PPP: concessum) kann man im Sinne des Verwaltungsrechts folgendes verstehen:
- die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde,
- die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes,
- die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, oder
- die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist.