Konvent
Ein Konvent (lat. conventus, "Zusammenkunft") ist- in der römischen Gerichtssprache, siehe Konvent (Römer)
- die Zeit, welche der Magistrat zum Rechtsprechen festsetzte
- auch die Zusammenkunft selbst und der Ort, wo die Versammlung gehalten wurde
- die Vereinigung der in einer römischen Provinz lebenden römischen Bürger, welche eine Art Korporation bildeten
- im kirchlichen Zusammenhang, siehe Konvent (Kirche)
- die Zusammenkunft der Mönche oder Nonnen in einem Kloster
- die Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder eines Ordens
- bei Studentenverbindungen die beratende Versammlung der Mitglieder oder verschiedener Studentenverbindungen, siehe Convent
- ein Verfassungskonvent ist eine Versammlung, die eine Verfassung vorbereitet und formuliert
Diese Seite dient der Unterscheidung gleich geschriebener Wörter, da „Konvent“ mehrere Bedeutungen hat. Bitte beschränken Sie diese Begriffsklärung auf eine stichwortartige Definition und verlinken Sie pro Bedeutung nur einen Artikel mit einem eindeutigen Namen. Falls Sie von einem anderen Wikipedia-Artikel hierhin gelangt sind, gehen Sie bitte dorthin zurück und ändern Sie den Verweis, dem Sie gefolgt sind, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.