Kontraktionszwang
Kontraktionszwang ist ein vor allem im Versicherungsbereich relevanter Fachbegriff. Er bedeutet, dass im Rahmen bestimmter Vorgaben ein Versicherungs- oder Leistungsanbieter niemanden vom Abschluss eines Vertrages ausschliessen kann. Beispiele für Kontraktionszwang im bundesdeutschen Versicherungsbereich sindUnabhängig von Alter, Geschlecht oder Vorerkrankung ist eine gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet einen Antragsteller gemäß den Rahmenbedingungen aufzunehmen.
- Die Kfz-Versicherung
Der Kontraktionszwang ist aus volkswirtschaftlicher Sicht im Grunde genommen ein Fremdkörper in der Marktwirtschaft, da er das freie Spiel der Kräfte und das sich im Markt selbst herstellende Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage außer Kraft setzt. Kontraktionszwang stellt daher eine Ausnahme dar, die nur in besonderen Fällen an die Stelle der normalerweise herrschenden Vertragsfreiheit tritt. Solche besonderen Fälle betreffen regelmäßig übergeordnete gesellschaftliche oder staatliche Ziele (im Beispiel der Krankenversicherung ist das Ziel eine ausreichende medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen), die den Staat dazu veranlassen, regulierend in die Wirtschaftsordnung einzugreifen.