Konstruktives Misstrauensvotum
Beim konstruktiven Misstrauensvotum wird einem Regierungschef vom Parlament dadurch das Misstrauen ausgesprochen, dass es zugleich mit der Abwahl des alten Regierungschefs einen neuen wählt. Dies ist im Grundgesetz in Artikel 67 (1) als einzige Möglichkeit des Bundestags geregelt, den einmal gewählten Bundeskanzler wieder abzuwählen.Bisher gab es zwei Versuche eines konstruktiven Misstrauensvotums in der Bundesrepublik Deutschland:
- am 27. April 1972 ein gescheitertes gegen Willy Brandt, bei dem Rainer Barzel nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, und
- am 1. Oktober 1982 ein erfolgreiches gegen Helmut Schmidt, bei dem Helmut Kohl gewählt wurde.
Ähnliche Regelungen sind auch in vielen Landesverfassungen vorgesehen.
Im Verteidigungsfall kann der Gemeinsame Ausschuss dem Bundeskanzler nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder das Misstrauen aussprechen und gleichzeitig einen anderen Bundeskanzler wählen.