Konrad von Hochstaden
Konrad I. von Hochstaden (* um 1205; † 18. September 1261) war Erzbischof von Köln (1238-1261).Er war der Sohn von Lothar V. von Are-Hochstaden und dessen Frau Mathilde von Vianden. Er hatte noch zwei Brüder, wovon der ältere, Lothar, die Grafschaft Hochstaden und der jüngere, Friedrich, Propst von St. Maria ad Gradus in Köln und Propst von Xanten war. Von seinen vier Schwestern waren zwei Ordensfrauen.
Er wurde im 30. April 1238 als Nachfolger von Heinrich I. von Müllenark zum Erzbischof gewählt. Anfang August wurde er im Lager zu Brecia durch Kaiser Friedrich II. mit den Regalien des Reiches belehnt und zeigte sich durch sein Eintreten für die Wahrl des Aachener Propstes Otto von Eberstein zum Bischof von Lüttich sogleich als Stauferfreundlich. Doch bereits im Frühjahr des Folgejahres trat er zur päpstlichen Partei über, wofür sicherlich nicht nur das finanzielle Entgegenkommen Papst Gregor IX verantwortlich war, denn mit dem Erzbistum übernahm Konrad zugleich enorme Schulden seines Vorgängers bei italienischen Bankiers. In seinen Territorialkriegen, mit Brabant, Jülich, Sayn, Limburg und Berg, zwischen 1239 und 1244 vermischten sich entsprechend handfeste Eigeninteressen und Reichsinterressen. Einen Tiefpunkt erreichten diese mit dem verlieren der Schlacht bei Lechenich, welche ihn in von Februar bis November 1242 in die Gefangenschaft auf der Jülicher Burg Nideggen brachte, welche er trotzdem siegreich und mit Machtzuwachs bestanden hatte.
Nachdem ihn der Bischof von Münster, Ludolph von Holte, zum Priester geweiht hate, wurde er von diesem kurz darauf am 28. Oktober 1239 auch zum Bischof geweiht und erhielt durch den Papst im Februar 1244 das Pallium verliehen.
Mitte der 1240er Jahre war Konrad von Hochstaden fraglos der mächtigste Reichsfürst und konnte sich die Etablierung eines antistaufischen Gegenkönigtums erlauben, ohne das die Auswahl der Kandidaten in jedem Fall sein Verdienst gewesen wäre. Das trifft allenfalls für Wilhelm von Holland, kaum aber für Heinrich Raspe und Richard von Cornwall zu. Entscheidend aber war, dass er sich mit seinem Standpunkt, ohne Zustimmung und Krönung des Erzbischofs von Köln gäbe es keine gültige Königserhebung, Gehör verschaffen konnte. Im März 1249 wurde er durch Klerus und Volk von Mainz eindeutig zum Nachfolger des verstorbenen Siegfried von Eppenstein gewählt. Dieses lehnte er jedoch auf päpstliches Verlangen hin ab, wofür er jedoch mit der Legatenwürde für Deutschland ausgestattet wurde. Diese wurde ihm jedoch nach Jahresfrist nicht mehr verlängert; wahrscheinlich wollte Papst Innozenz IV seiner Macht dann doch Grenzen setzen.
In den Jahren 1254 und 1255 kam es zu Spannungen zwischen ihm und König Wilhelm, der sich immer mehr der Leitung und Bevormundung durch seinen Protektor zu entziehen suchte und hierzu den eben begründeten rheinischen Städtebund als Instrumentarium seiner realen Königsherrschaft zu nutzen. Besorgte päpstliche Mahnungen lassen eine geplante Absetzung des Königs durch den Erzbischof vermuten. Das sich anbahnende Zerwürfnis mit König und Kurie hatte die mit dem Machtübergewicht des Kölner Erzbischofs-Herzogs unzufriedenen rheinischen und westfälischen Terretorialherren, den Grafen von Jülich und den Bischof von Paderborn, zur Bildung einer antikölnischen Koalition angeregt, welcher Konrad jedoch rasch Herr werden konnte und im Oktober 1243 den Grafen von Jülich, wie auch im August 1256 den Bischof von Paderborn zur Anerkennung seiner überlegenen und herausgehobenen Stellung zwingen konnte. Hierbei nutzte Konrad von Hochstaden seine Herzogsgewald jedoch nicht im Sinne einer bloßen Machtrestauration, sondern zum Ausbau einer unbestrittenen und wirkungsvollen Oberherrschaft über eigen- und selbständige Landesherrschaften, welche den Landfrieden sichern sollte. In diesem Zusammenhang ist auch der sog. "Kleine Schied", welcher den Streit zwischen dem Erzbischof und der Stadt 1252 um das Recht der Münze beendete, zu sehen. Als Schiedsrichter wurde unter anderen Albertus Magnus eingesetzt. 1258 kam es erneut zu einem Schiedsspruch zu seinen Ungunsten, doch konnte er bereits 1259 die Macht des städtischen Patriziates brechen. Hierfür spielte er geschickt die Zünfte gegen diese aus und erlangte auf diese Weise erneut die Stadtherrschaft. Einen Aufstand der Patrizier, 1260, schlug er brutal nieder.
Am 7. Mai 1259 verlieh er der Stadt das Stapelrecht. Jeder auswärtige Kaufmann, der seine Waren über den Rhein transportiert, mußte diese nun für eine festgelegte Zeit in Köln anbieten.
Eine enorme Erweiterung des Erzstifts verschaffte ihm der Tod des letzten Grafen von Are-Hochstaden, seinem Neffen. Nach einer Einigung mit seinem jüngeren Brder Friedrich und den Verwandten konnte er so im Jahre 1246 die genannte Grafschaft seinem Bistum zufügen. Auch der Erwerb weiter Gebiete der Grafschaft Sayn, ab 1248, gelang ihm. Durch Städtegründungen und -erhebungen, wie auch die Einführung moderner Territorialverwaltungen gelang ihm eine Absicherung dieses in wenigen Jahren enorm erweiterten Besitzkomplexes.
Nach seinem Tod wurde er in der Johanneskapelle des Kölner Domes beigesetzt, dessen Grundstein er zwar 1248 legte, aber dessen Bau er nicht ernsthaft betrieb.
Vorgänger: Heinrich I. von Müllenark | Erzbischöfe von Köln | Nachfolger: Engelbert II. von Falkenburg |