Konkurrenz
Unter Konkurrenz (lat.: concurrere = zusammenlaufen) versteht man (andere) Teilnehmer an einem sportlichen, wirtschaftlichen oder anderen Wettbewerb. Diese anderen Teilnehmer heißen Konkurrenten. Auf deutsch sind die Wörter Mitbewerb beziehungsweise Mitbewerber gebräuchlich.
Table of contents |
2 Konkurrenz in der Wirtschaft 3 Weblinks 4 Konkurrenz in der Natur 5 Konkurrenz im Recht |
Besondere Beachtung findet der Mitbewerb in der Wirtschaft. Die Variationsbreite reicht von Todfeindschaft (zum Beispiel bei Konkurrenz im kriminellen Milieu und bei mafiösen Wirtschaftsstrukturen) bis hin zum kollegialen Zusammenhalten mit abgesprochenen oder verordneten Preisen in verkammerten Berufen.
Im praktischen Geschäft findet Wettbewerb immer nur zwischen sehr wenigen Marktteilnehmern statt. So stehen für den einzelnen Kaufprozess im allgemeinen kaum mehr als fünf Teilnehmer in der Auswahl des potentiellen Kunden. Oft vergleichen "Stammkunden" überhaupt nicht und betrachten Mitbewerber erst bei Unzufriedenheit mit ihrem Stammlieferanten.
Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen, ist das Bestreben der Marktteilnehmer. Diese Wettbewerbsvorteile können Preisvorteile sein, aber auch in der besonderen Qualität der Produkte bzw. Dienstleistungen liegen. Termintreue, Freundlichkeit der Mitarbeiter, Zuverlässigkeit in Zusagen, Verfügbarkeit der Waren usw. können solche Wettbewerbsvorteile darstellen. Genießt ein Produkt oder ein Anbieter besonderes Vertrauen bzgl. einiger oder vieler dieser Merkmale, so spricht man von einer starken Marke unabhängig vom rechtlichen Schutz derselben.
Wettbewerbsvorteile können grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt werden
Der Klassiker des Marketing, Michael Porter, beschreibt fünf "Treibkräfte des Wettbewerbs", nämlich
''Siehe auch: Portercluster, ,
Solche Kartelle können gesetzlich vorgeschrieben sein und heißen dann meistens Monopol, weil eine staatliche "Monopolverwaltung" zu festgelegten Konditionen Waren an- und wieder verkauft. Ein Beispiel hierfür ist das staatliche Branntweinmonopol.
Kartelle können in der Bundesrepublik Deutschland auch vom Bundeskartellamt zugelassen werden. Sie beschränken sich dann meistens auf bestimmte Aspekte des Marktes wie zum Beispiel Flaschenformen für Getränke oder Allgemeine Vertragsbedingungen für eine Branche. (Bitte noch durch Regelungen in Österreich und er Schweiz ergänzen)
Unzulässig sind Kartelle, wenn sie ohne Genehmigung des Kartellamts operieren. In der Praxis gibt es unzulässige Absprachekartelle zum Beispiel im Bauwesen zum Erlangen öffentlicher Aufträge.
In Kammern werden für bestimmte Berufsgruppen (unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) die Preise ("Gebühren") und die Leistungen festgesetzt. De facto handelt es sich hier ebenfalls um Kartelle.
Gleichwohl gibt es auch unter Kartellbetrieben Konkurrenz, die allerdings nicht über die vereinbarten gemeinsamen Konditionen ausgetragen wird.
Siehe auch: Marketing, Strategie
Konkurrenz ist die Grundlage der freien (liberalen) Wirtschaft.
'''Siehe auch: Liberalismus
Auch im Recht sind Konkurrenzen denkbar.
Im Zivilrecht bedeutet Anspruchskonkurrennz, dass ein Gläubiger seinen Anspruch auf verschiedene Anspruchsgrundlagen stützen kann.
Im Strafrecht erklären die Konkurrenzen, wie die einzelnen verwirklichten Delikte eines Täters zueinander stehen. Zunächst wird dabei auf der Ebene der Gesetzeskonkurrenz gefragt, ob ein Tatbestand einen anderen verdrängt:
Siehe auch: Kooperation
RechtshinweisKonkurrenz im Sport
Im Sport wird auch der Wettbewerb selbst gelegentlich Konkurrenz genannt.Konkurrenz in der Wirtschaft
Konkurrenzarten
Konkurrenzverhalten
Das Verhalten der Konkurrenten untereinander ist - auch abseits der Extreme - sehr unterschiedlich und oft branchentypisch. Insbesondere kann es zu Verdrängungskämpfen und "Preiskriegen" kommen. Es kann aber auch ein allgemeines (nicht verabredetes) Stillhalten zu kartellähnlichen Verhältnissen führen.Wettbewerbsvorteile
Alte und neue Wettbewerber
Die meisten gefährlichen Situationen für ein Unternehmen erfolgen gar nicht durch Wettbewerber aus der eigenen Branche, sondern durch eine der anderen Konkurrenten, die zunächst gar nicht als solche wahrgenommen werden.Weblinks
Kartelle
Kartelle schalten den Wettbewerbscharakter des Marktes aus, indem Absprachen über Konditionen (nicht nur über Preise) getroffen werden.Konkurrenz in der Natur
In der Natur konkurrieren Lebewesen um begrenzte Ressourcen, wie beispielsweise
Mit Ausnahme des letzten Punkts kann Konkurrenz dabei sowohl zwischen Artgenossen (infraspezifisch) wie auch zwischen verschiedenen Arten auftreten (interspezifisch).
Die Konkurrenz in der Natur ist ein wichtiger Selektionsfaktor. Die Untersuchung des Konkurrenzverhaltens ist Teilgebiet der Populationsökologie.Konkurrenz im Recht
Zivilrecht
Strafrecht
Bleiben nach der Betrachtung auf dieser Grundlage noch mehrere Delikte übrig, ist zu fragen, ob diese durch eine Handlung (dann Tateinheit, § 52 StGB) oder durch mehrere Handlungen (dann Tatmehrheit, § 53 StGB) verwirklicht wurde.