Konkurrentenklage
Die Konkurrentenklage gibt jedem Bewerber um eine Stelle als Beamter nach Beamtenrecht die Möglichkeit, vermeintliche Ungleichbehandlungen bei Besetzung der Stelle im Rechtsweg anzufechten. Wegen der Formbedürftigekeit des Beamtenrechts (Ernennung durch Verwaltungsakt), hat der unterlegene Stellenbewerber vor der Ernennung des Konkurrenten diese im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern. Zur Begründung einer Konkurrentenklage hat der unterlegene Bewerber zu begründen, der geeignetere Kandidat für das zu besetzende Amt gewesen zu sein.Siehe auch: Beamtenrecht
Rechtshinweis