Kongregation
Die Kongregation (v. lat: grex = Herde, Schar) bezeichnet
- einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster zu einem Verband, z. B. im Benediktinerorden (s. Benediktinische Konföderation).
- neuere Ordensgemeinschaften seit dem 17. Jahrhundert. Insbesondere die von den Jesuiten 1610 gegründete marianische Kongregation war bis vor wenigen Jahrzehnten in sehr vielen Pfarreien organisiert.
- Vatikanische Zentralbehörden für einzelne Sachbereiche, (römische Kurienbehörden), die Leitungsaufgaben der Universalkirche übernehmen (z. B. Kongregation für die Glaubenslehre) "Ministerien des hl. Stuhls".
- Kongregation für die Glaubenslehre ("Glaubenskongregation")
- Kongregation für die orientalischen Kirchen ("Ostkirchenkongregation")
- Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ("Liturgiekongregation")
- Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ("Heiligsprechungskongregation")
- Kongregation für die Evangelisierung der Völker ("Evangelisierungskongregation")
- Kongregation für den Klerus ("Kleruskongregation")
- Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens ("Religiosenkongregation")
- Kongregation für das Katholische Bildungswesen ("Bildungskongregation")
- Kongregation für die Bischöfe (Congregatio pro Episcopis, "Bischofskongregation")
- in Frankreich hießen Kongregationen Verbrüderungen der ultramontanen Partei, die sich schon unter Napoleon I zu geistlichen Genossenschaften ausgebildet hatten, und deren Streben namentlich auf Vernichtung der Freiheiten der gallikanischen Kirche und Befestigung der römischen Hierarchie gerichtet war.
- die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynoden errichtet;
- die C. indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablassgesuche und Reliquienangelegenheiten;
- die C. de propaganda fide;
- die C. super negotlis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen;
- die C. indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt;
- die C. sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend, 1542 von Paul III eingerichtet;
- die C. super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen;
- die C. sacrorum rituum, von Sixtus V zur Ordnung und Hebung des Kultus eingerichtet;
- die C. jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität gestiftet von Urban VI 1626;
- die C. super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens zu machen;
- die C. consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor, sie steht unter dem Papst selbst;
- die C. super negotiis ecclesiasticis extraordinariis, gegründet von Pius VII 1814, hat die wichtige Aufgabe, über Abfassung, Abschließung, Aufhebung und Interpretation der Konkordate zu beraten.