Konfessionalisierung
Begriff Konfessionalisierung
Der Ausdruck Konfessionalisierung bezeichnet eine Theorie über die Entwicklung von Kirche, Staat und Gesellschaft nach der Reformation, vor allem im Zeitraum von 1550 - 1648.Im Kern besagt dieses theoretische Konzept, dass die Spaltung der Christenheit in mehrere Konfessionen nicht nur in der Kirche und auf religiösem Gebiet große Veränderungen bewirkt hat, sondern die Gesellschaft in allen Teilbereichen tiefgreifend verändert wurde, wobei alle Konfessionen (auch die katholische und nicht nur die reformatorischen) vergleichbare Entwicklungsmuster aufweisen. Die deutschen Historiker Wolfgang Reinhard und Heinz Schilling haben diese Theorie Ende der 1970er Jahre unabhängig voneinander parallel entwickelt. Sie war sehr erfolgreich und prägt bis heute die Erforschung der frühneuzeitlichen Geschichte Europas. Mit der Konfessionalisierungstheorie wurde auch versucht, das Modernisierungsparadigma in die Betrachtung der Geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts zu integrieren.
Reinhard und Schilling bauten auf den Arbeiten von Ernst Walter Zeeden auf, der in den fünfziger Jahren als Erster das Phänomen der "Konfessionsbildung" beschrieben hatte, wobei Zeeden mit diesem Begriff vor allem innerkirchliche Wandlungsprozesse angesprochen hat.
Im Unterschied zu dem Begriffspaar Reformation-Gegenreformation, wo oftmals zwischen positiver gewerteter Reformation und negativer Gegenreformation unterschieden wird, findet in dem von Reinhard und Schilling geprägten Begriff eine stärkere Betonung auf die Modernisierung der frühneuzeitlichen Gesellschaft statt. Damit wird der pejorative Zug überwunden, der dem Ausdruck Gegenreformation bislang anhaftete. Nach Reinhard haben sowohl die Reformation als auch die katholische Reform und Gegenreformation zur Modernisierung Europas beigetragen. Er erkennt auch deren zeitliche Parallelität.
Erscheinungsformen
Zur Konfessionalisierung oder der Herausbildung und Entwicklung der Konfessionen gehören die Fragen des religiösen Bekenntnisses (confessio) ebenso dazu wie die Herausbildung landeskirchlicher Strukturen. Das betrifft besonders die protestantischen also die lutherischen, lutherisch - reformierten Territorien als auch die, in denen der Kalvinismus und der Zwinglianismus vorherrscht. So spricht u.a Heinz Schilling auch folgerichtig von reformierter Konfessionalisierung, die er auch "Zweite Reformation" nennt, und lutherischer Konfessionalisierung. Da in der katholischen Kirche in vorreformatorischer Zeit Landeskirchen auch außerhalb des Reiches bereits existierten wie u.a in England, Frankreich und Spanien, geht es hier um eine bewußte Abgrenzung der Protestanten von der Kirche in Rom und damit vom Papsttum. Das wichtigste äußere Unterscheidungsmerkmal ist, daß in diesen Territorien der Landesherr zugleich Oberhaupt der Kirche ist, während in den katholischen Territorien der Papst das Oberhaupt ist. Der Papst wird in diesen Territorien nicht als oberste kirchliche Instanz anerkannt. Entscheidende kirchenrechtliche Basis für diesen Prozess bildete der Augsburger Religionsfrieden von 1555, der jeden Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Religionsfreiheit cuius regio, eius religio gewährte. Die Folgen dieses Prozesses sind u.a. Probleme bei Schließung konfessionsverschiedener Ehen bzw. bei Familien mit unterschiedlichem Bekenntnisstand ihrer Mitglieder. Auch Städte wie die Reichs- und Handelsstadt Augsburg spalteten sich in einen evangelischen, bestehend aus Lutherischen und Reformierten, und einen katholischen Teil.
Siehe auch: Reformation, Glaubensspaltung, Protestantismus, Konfession