Kondominialakt
Unter einem Kondominialakt (von lat. con mit und dominatus Herrschaft) versteht man eine Handlung, bei der mehrere zur Herrschaftsausübung Befugte zusammenwirken.Als Kondominat oder Kondominium bezeichnet man die Herrschaft mehrerer Staaten über ein Gebiet bzw. dieses Gebiet selbst. Beispiele für Kondominien sind heute etwa Andorra oder die Rechtsverhältnisse am Obersee des Bodensees, bei dem keine Grenze vereinbart ist, sondern die hoheitlichen Aufgaben von den Anrainern Deutschland, Österreich und Schweiz gemeinsam wahrgenommen werden.
Historisch waren z.B. auch die "Neuen Hebriden", eine Inselgruppe im Pazifik ein Kondominion zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich, ehe diese als Vanuatu ein unabhängiger Staat wurde.