Komtur
Komtur (lat) Ordensritter, Inhaber einer Komturei, d.h. des Ordenshauses eines geistlichen Ritterordens. Statthalter des Hochmeisters, dem er unterstellt war. Der Komtur übte alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung, Steuerwesen, Gerichtbarkeit aus.Hochmeister, höchstes Amt im Deutschen Orden.