Komplementärfarbe
Komplementärfarbe (lat. complementum: Ergänzung) ist ein Begriff aus der Farbenlehre. Komplementär ist eine Farbe immer in Bezug zu einer anderen Farbe: Komplementärfarben mischen sich bei der Additiven Farbmischung (beispielsweise dem gleichzeitigen Leuchten zweier farbiger Strahler) zu Weiß und bei der Subtraktiven Farbmischung (die angenähert im Farbmalkasten realisiert ist) zu Schwarz.
Im Farbkreis stehen sich Komplementärfarben stets genau gegenüber. Deshalb werden sie auch gelegentlich als "Gegenfarben" bezeichnet.
In der nachfolgenden Tabelle wird dies an den Grundfarben der additiven Farbmischung gezeigt:
Farbe | Komplementärfarbe |
---|---|
Rot | Cyan (Türkis) |
Grün | Magenta (Purpur) |
Blau | Yellow (Gelb) |
Die Tabelle kann in beide Richtungen gelesen werden (z.B. ist Rot auch die Komplementärfarbe zu Cyan).
Da Komplementärfarben durchaus den selben Helligkeitswert haben können, können sie von Menschen mit veränderter Farbsicht nicht zwangsläufig unterschieden werden. (Rot/Grün-Sehschwäche bzw. Farbenblindheit). Dies zeigt die Abbildung desselben Farbkreises in Graustufen.
Komplementärfarben sind auch verantwortlich für eine Klasse von optischen Täuschungen.
Da Farbkontraste im Sehorgan überhöht werden, werden Komplementärfarben auch gerne in der Werbung genutzt: Fleisch vor grünem oder Salat vor rötlichem Hintergrund sieht einfach frischer aus.
Siehe auch: Farbe, Grundfarbe