Kommunaler Spitzenverband
Kommunale Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise,
Städte, Gemeinden) auf
Bundes- bzw. Länderebenen:
- Deutscher Städtetag (für die Großstädte)
- Deutscher Landkreistag (für die Landkreise)
- Deutscher Städte- und Gemeindebund (für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte)
Die Kommunalen Spitzenverbände vertreten die Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden gegenüber anderen politischen Akteuren und üben auf Landesregierungen und Bundesregierung einen maßgeblichen Einfluss aus.
Unter kommunalen Spitzenverbänden versteht man die interkommunalen Zusammenschlüsse und Organisationen der deutschen Städte und Gemeinden. Es handelt sich um freiwillige Zusammenschlüsse auf privatrechtlicher Basis. Die bekanntesten drei Verbände auf Bundesebene sind der Deutsche Städtetag, der mehr als 5.700 Kommunen vertritt, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. In der 1953 gegründeten Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wird deren Arbeit koordiniert. Die Bundesvereinigung selbst verfügt weder über einen eigenen Etat noch über eine Geschäftsstelle, die Federführung hat der Deutsche Städtetag übernommen.
Die kommunalen Spitzenverbände sind neben der Bundes- auch auf Landesebene organisiert. Sie finanzieren sich primär aus Mitgliedsbeiträgen oder über Umlagen und sind auf diese Weise unabhängig und eigenständig gegenüber staatlichen Weisungen. Dadurch gelingt es ihnen, eine entschiedene Interessenvertretung ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Trotz zahlreicher Vorstöße ist es den kommunalen Spitzenverbänden bislang nicht gelungen, verfassungsrechtlich ein qualifiziertes Anhörungsrecht oder gar gesetzgeberisches Mitgestaltungsrecht durch Ergänzung zum Grundgesetzartikel 28 zu verankern. Einzelne Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und Brandenburg garantieren verfassungsrechtlich jedoch eine Teilhabe an Gesetzgebungsverfahren.
Weitere Außenfunktionen neben der Teilhabe an Gesetzgebungsverfahren in einzelnen Bundesländern sind beratende und Anhörungs-Funktion bei Planungsvorhaben und kommunalrelevanten Entscheidungen des Bundes und der Länder, ferner die Interessenvertretung der Mitglieder der Verbände gegenüber Bund und Ländern. Als weiteren großen Arbeitsbereich erfüllen die kommunalen Spitzenverbände Binnenfunktionen, z.B. die Organisation des Erfahrungsaustausches und Meinungsbildungsprozesses zwischen den Mitgliedern, sowie deren fachliche und juristische Beratung. Mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) wurde zudem ein Gremium geschaffen, welches mit Gutachten, Mustersatzungen, Internetservice und vielen weiteren Serviceleistungen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen für die Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände bereithält.
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