Kommunale Aufgabenstruktur
=Dualistische und monistische Aufgabenstruktur=Die Kommunen nehmen eigene und staatliche Aufgaben wahr. In Deutschland haben sich zwei Grundtypen der kommunalen Aufgabenwahrnehmung herausgebildet: die dualistische Aufgabenstruktur und die monistische Aufgabenstruktur. Nach der dualistischen Betrachtungsweise gibt es staatsfreie und originär den Gemeinden zuzuordnende Aufgaben. Daneben treten von der Gemeinde wahrgenommene Aufgaben, die vom Staat übertragen worden sind. Da hier ein umfassendes staatliches Weisungsrecht besteht, liegt die Aufgabenzuordnung beim Staat. Die monistische Sichtweise sieht alle von der Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben als kommunale Aufgaben an. Dementsprechend liegt auch bei Vorliegen umfassender staatlicher Weisungsrechte immer eine gemeindliche Aufgabenwahrnehmung vor. Alle Gemeindeordnungen lassen sich dem monistischen oder dem dualistischen Modell zuordnen.
=die kommunale Aufgabenstruktur im einzelnen=
Folgende Formen der Aufgabenwahrnehmung lassen sich zusammenfassen:
Table of contents |
2 pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben 3 übertragene Aufgaben 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung 5 Auftragsangelegenheiten |
freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
Zu freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet - freie Entscheidung über das "ob" und "wie".
Beispiel: Sportanlagen, kulturelle Einrichtung
Regelung: alle Bundesländer
pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
Zu pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, sie kann aber selbst entscheiden, wie sie dieser Verpflichtung nachkommt - keine Entscheidung über das "ob" aber über das "wie".
Beispiel: Bauleitplanung, Feuerschutz, Abwasserbeseitigung, Schulentwicklungsplanung.
Regelung: alle Bundesländer
übertragene Aufgaben
Die Aufgabe wird dem Bund bzw. dem Bundesland zugeordnet, die Aufgabenwahrnehmung liegt bei den Kommunen - keine eigene Entscheidungskompetenz
Beispiel: Ordnungsverwaltung, Bauaufsicht
Regelung: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen - diese Bundesländer folgen dem dualistischen Modell.
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Die Aufgabe wird der Gemeinde zugeordnet und auch von ihr wahrgenommen; die staatliche Ebene behält sich durch Gesetz ein Weisungsrecht durch eine staatliche Sonderaufsicht vor - die Gemeinde übt die Aufgabe aus, kann aber über das "ob" und das "wie" nicht selbst entscheiden.
Beispiel: Ordnungsverwaltung, Bauaufsicht
Regelung: Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen -diese Länder folgen dem monistischen Modell (Doppelnennungen: es gibt übertragene Aufgaben und Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung).
Die rechtliche Einordnung der "Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung" ist umstritten. Diese werden als übertragene Aufgabe im neuen Gewand, als Mittelding oder als Selbstverwaltungsaufgabe eingestuft. Für die letzte Sicht spricht, daß den Kommunen die Aufgabe zugeordnet und von diesen wahrgenommen wird und sich der Staat ein ausdrückliches Weisungsrecht gesetzlich vorbehält.
Auftragsangelegenheiten
Aufgabenzuordnung und Aufgabenwahrnehmung liegt beim Staat. Dieser bedient sich der Kommunen lediglich zur Erledigung der Aufgabe.
Regelung: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland
Sonderfall ist die Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG, wonach durch Bundesgesetz die Kommunen ausnahmsweise zum Vollzug im Auftrag des Bundes verpflichtet werden können.
Politisch umstritten ist die Frage, inwieweit die staatliche Ebene bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen eine volle bzw. anteilige Finanzierung sicherstellen muß (vergl. Konnexitätsprinzip Beispiel: Durchführung Bundestagswahl, Zivilschutz, BAFöG. Die Bundesauftragsverwaltung durchbricht als Ausnahme die Gememeindeordnungen, die sich für das monistische Aufgabenmodell entschieden haben.
vergl. auch