Kommissar
Ein Kommissar (lat., Kommissär, franz.) ist ein von einem Auftraggeber, namentlich von Staats wegen, mit etwas Beauftragter, oft als Titel (Königlicher K., Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Regierungskommissar etc.).In der österreichischen Armee u. Marine s.v.w. Zahlmeister.
Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.
Siehe auch: Polizei, Der Kommissar (TV-Krimireihe)