Kombattant
Kombattant, der (Kombattantenstatus):Man kann durch Ernennung, durch Ableistung eines Eides oder Gelöbnisses Kombattant einer Kriegspartei werden, ist aber damit kein Soldat und muss Befehle nur im direkten Bezug auf die Verteidigung des unmittelbaren Umfeldes befolgen. Man erhält keinen militärischen Dienstgrad und untersteht keinem Oberkommando. Man kann für Schäden des Aggressors im Gegensatz zur Volksarmee der anderen Kriegspartei nicht haftbar gemacht werden.
Zum Kombattant kann man nur durch Angehörige der Armee ernannt werden, in dessen Land man lebt. Zu diesem Landesgebiet zählen auch Raumgewinne durch Kriegshandlungen. Zivilisten besitzen nur so lange Kombattantenstatus, wie sie von einer der Kriegsparteien dazu legitimiert sind. Zivilisten, die in den Kombattantenstatus erhoben wurden, kann diese Würde ohne Nennung von Gründen jederzeit aberkannt werden, jedoch nur von der Partei, die sie einst dazu ernannte. Man kann nur freiwillig zum Kombattanten erhoben werden. Kombattanten dürfen keine Kriegsgefangenen nehmen, ebenso können in den Kombattantenstatus erhobene Zivilisten nicht in Kriegsgefangenschaft genommen werden. Man darf sie lediglich entwaffnen und ihnen operatives Material (Karten, Meldungen, Pläne) entziehen. Ab dem Zeitpunkt der Aufgabe, Entwaffnung oder Kapitulation einer der Kriegsparteien, ist der Kombattant dann, im Gegensatz zu vereidigten oder vergelobigten Soldaten, wieder Zivilist.
Die Erhebung in den Kombattantenstatus diente in der ersten Hälfte des 20. Jh. dazu, paramilitärische Vereinigungen auf eine völkerrechtliche Grundlage zu stellen, und somit Gruppen wie z.B. Schützenvereinen, Jägernn oder Volkswehren die Verteidigung ihres Dorfes zu ermöglichen. Ihr völkerrechtlicher Status und somit die hauptsächliche Unterwerfung unter die Haager Landkriegsordnung sollte somit rechtlich gesichert werden.
Die bekanntesten Kombattantengruppen in Deutschland, die sich aus nichtmilitärischen Personen zusammensetzten, waren die Zivilverteidigung der "Wacht am Rhein" in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, und der "Volkssturm" in der Zeit des Nationalsozialismus, kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges.