Kollektivhaftung
Im Zivil- und Strafrecht ist 'Kollektivhaftung' kein verbreiteter Rechtsbegriff. Im polemischen Gebrauch als politischer Kampfbegriff ist ihm hingegen eine stetige Aufmerksamkeit sicher.Der Begriff Kollektivhaft oder Kollektivhaftung wird meist umgangssprachlich gebraucht im Sinne einer unzulässigen Bestrafung oder Benachteiligung einer Personengruppe aufgrund verallgemeinernder Schuldzuweisungen (Kollektivschuld) für das Fehlverhalten Einzelner.
Seltener steht er für eine Rechtspflicht oder einen Rechtsanspruch aufgrund des rechtsverbindlichen Verhaltens von Organen oder beauftragten Vertretern einer Rechtsgemeinschaft, eines Vereins, einer Gesellschaft, eines Staates oder eines sonstigen Kollektivs.
Unter Umständen kann eine Gefährdungshaftung eine verschuldensunabhängige Mithaftung für das Verhalten anderer bewirken, was einer Kollektivhaftung sehr nahe käme.
- Stichwort: KFZ-Halterhaftung
Im Völkerrecht steht der Begriff im Begründungszusammenhang mit einer Staatshaftung für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns, ins besondere für Kriegshandlungen, die Reparationen nach sich ziehen.
Eine Kollektivhaftung kann sich auch aufgrund von Handelsverträgen, EU-Verträgen und sich daraus ableitendes Gemeinschaftsrecht ergeben und z.B. mit Strafzahlungen aus dem Bundeshaushalt in die EU-Kasse enden.
- Stichwort: Sanktionen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Der als Schadensersatzpflicht verbrämte Zugriff fremder Mächte auf Wertschöpfungen, die zum Zeitpunkt des anspruchsbegründenden Fehlverhaltens noch gar nicht existierten, sondern von unbeteiligten nachfolgenden Generationen überhaupt erst erarbeitet werden müssen, kann dagegen nicht auf dauerhafte Zustimmung hoffen.
- Stichwort: Wiedergutmachungsleistungen
Trotzdem ist im Volksmund weiterhin der Satz verbreitet: "Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!" Er beschreibt recht drastisch, was es heißt, zum falschen Zeitpunkt einfach dabei zu sein.
Siehe auch: Sippenhaft, Tribut, Juristische Person
Rechtshinweis