Kollektiv
1. Der Begriff Kollektiv (lat: colligere zusammensuchen) beschreibt eine Lebens- oder Arbeitsgruppe, in der die Gruppenaufgaben gemeinschaftlich angegangen werden.Kritiker der Bildung von Kollektiven unterstellen, dass dabei das Bewusstsein des Einzelnen durch das Bewusstsein der Gruppe als Gesamtheit verdrängt werde. An die Stelle der persönlichen Verantwortung trete daher die Verantwortlichkeit der Gruppe und des einzelnen gegenüber (siehe auch Kollektivismus und Soziologie).
In der DDR entsprach der Begriff Kollektiv ungefähr dem, was man in Westdeutschland Team nannte, wobei es auch große Kollektive gab, die durch das Wort Team nicht mehr erfasst werden. Eine andere in der DDR für ein Kollektiv verwendete Bezeichnung war Brigade.
2. In der Wahrscheinlichkeitsrechnung wird der Begriff Kollektiv für eine bestimmte Menge von nicht gesetzmäßig sich einstellender Ergebnisse von Reihenversuchen verwendet.