Kloster Fahr
Das Kloster Fahr gehört seit seiner Gründung um 1130 zum Kloster Einsiedeln
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Staatsrechtliche Kuriosität
Das Kloster Fahr ist eine staatsrechtliche Kuriosität in der Schweiz. Die an der Limmat gelegene Klosteranlage ist seit 1803 eine vollständig von Gebiet des Kantons Zürich, Gemeinde Unterengstringen, umschlossene, 1,48 ha grosse Exklave des Kantons Aargau. Sie ist zwar Bestandteil des Kantons Aargau und ist dem Bezirk Baden zugeordnet, gehört aber gebietsmässig zu keiner Gemeinde. Seit 1892 ist das Kloster verwaltungsrechtlich der Gemeinde Würenlos zugeteilt. Die Gemeinde besorgt u.a. Einwohnerkontrolle und Feuerschau. Die Bewohnerinnen und Bewohner üben auch ihre politischen Rechte in Würenlos aus.
Geschichte
Der Name des Klosters leitet sich von der Fähre ab, die an diesem Platz über die Limmat geführt hatte. Gestiftet wurde das Kloster Fahr im Jahre 1130 durch die Freiherren von Regensberg. Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass an diesem Ort ein Frauenkloster des Benediktinerordens zu errichten und zu erhalten sei.
Die Beziehung zu Einsiedeln wird auch am Wirtshaus "Zu den zwei Raben" deutlich, das 1679 erbaut wurde. Der Name ist auf das Wappen des Klosters Einsiedeln zurückzuführen, welches zwei Raben trägt.