Klimaschutzpolitik
Unter Klimaschutzpolitik versteht man politische Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene. Ziel der Klimaschutzpolitik ist es, die Geschwindigkeit und die Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. Hauptsächliches Mittel dazu ist die Reduktion des Ausstoßes von Treihausgasen. Sie ist Teil der Umweltpolitik, weist aber die Besonderheit auf, daß sie nur bei einem weltweiten Ansatz Erfolg haben kann. Ihr Erfolg hängt deshalb noch mehr als in anderen Bereichen der Umweltpolitik von der Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit ab.
Internationale Maßnahmen
1992 wurde nach langen Verhandlungen in New York die Klimarahmenkonvention unterzeichnet, die international unter dem Kürzel UNFCCC bekannt ist. Sie heißt Rahmenkonvention, weil sie im wesentlichen nur eine allgemeine Verständigung über die Zielsetzung des Klimaschutzes festschreibt, die Erarbeitung eines Instrumentariums zur Erreichung dieses Ziels aber weiteren Verträgen überließ. Dies geschah erst fünf Jahre später in Form des Kyoto-Protokolls.
Eine der Maßnahmen, die die Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls verwirklichen, ist der Emissionsrechtehandel, der weltweit Staaten und Unternehmen die Möglichkeit gibt, von eigenen Investitionen in den Klimaschutz zu profitieren.
Eines der größten Probleme der Klimaschutzpolitik bereitet - neben der Verweigerungshaltung der USA - die Forderung vieler Entwicklungsländer, nicht durch Klimaschutzverpflichtungen in ihrer industriellen Entwicklung gehindert zu werden. Dort besteht ein Zielkonflikt mit der Entwicklungspolitik, der nicht gänzlich wird gelöst werden können. Die Entwicklungspolitik berücksichtigt jedoch Forderungen des Klimaschutzes zunehmend dadurch, daß sie sich auf den Transfer von modernen, "sauberen" Technologien konzentriert, die nach Möglichkeit den Bedürfnissen der Entwicklungsländer angepasst sind.
Europäische und deutsche Maßnahmen
Zahlreiche in den letzten Jahren erfolgte Einzelmaßnahmen und Rechtsänderungen dienen - oft neben anderen Zielen - dem Klimaschutz. Sie können hier nicht alle aufgezählt werden. Ein erheblicher Teil dieser Rechtsänderungen zielt darauf ab, durch effizientere Energienutzung den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen zu senken. Die Regulierung des Ausstoßes anderer Treibhausgase steht erst am Anfang. Regelungen, die die klimarelevanten Emissionen der Industrie und des Verkehrs einschränken sollen, stoßen jedoch auf starke Widerstände von Teilen der Industrie und auch innerhalb der Politik. Ein Beispiel dafür ist der aktuelle Streit zwischen dem Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und dem Umweltminister Jürgen Trittin über Einzelheiten der Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels.
Dieser wurde am 30. März 2004 beigelegt, die beiden Minister haben sich darauf geeinigt, die Kohlendioxidemissionen für Industrie und Energiewirtschaft bis 2007 auf 503 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen, bis 2012 auf 495 Millionen Tonnen. Das Umweltministerium hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen gefordert.
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