Kleinlokomotive
Ursprünglich wurden Kleinlokomotiven als Lokomotiven geringer Masse und geringer Antriebsleistung für leichte Rangieraufgaben entwickelt. Sie wurden nach der Erprobung einiger Versuchslokomotiven ab 1932 bei der Deutschen Reichsbahn in Dienst gestellt.
Als Energiequelle verfügten sie zumeist über Dieselmotore (Bezeichnung Kö/Köf/Köe), aber es gab sie auch mit Benzolmotor (Kb/Kbf/Kbe) und mit elektrischen Batterien (Akku- bzw. Speicherlokomotiven: Ks). Der dritte Buchstabe bezeichnet die Art der Kraftübertragung. Fehlt er, so hat die Lok ein Schaltgetriebe, das "f" steht für ein Flüssigkeitsgetriebe und das "e" für elektrische Fahrmotore, die durch einen dem Motor nachgeschalteten Generator gespeist wurden.
Die Diesel-Kleinlokomotiven waren die ersten deutschen Diesellokomotiven, die von mehreren Herstellern in Serie gebaut wurden. Man teilte sie zunächst in 2 Leistungsgruppen ein (LG 1 zunächst 25, später 50 PS, LG 2 bis 90 PS). Die DB entwickelte später eine dritte Leistungsgruppe mit bis zu 240 PS. Bei Einführung des neuen Nummensystems der Triebfahrzeuge im Jahr 1968 (sog. Computer-Nummern) wurden auch die Diesellokomotven der Baureihe V 60 unter den Begriff "Kleinlokomotive" eingeordnet.
Einige der Maschinen sind heute noch in ihrer Ursprungsbauart erhalten und im Einsatz. So zum Beispiel die Kö 0128 der AG Märkische Kleinbahn in Berlin, siehe http://mkb-berlin.de/mkb_fzg.htm .