Klausur
Der Ausdruck Klausur (von spätlat. clausura "Verschluss", zu lat. claudere "schließen", verwandt mit Klause und Numerus Clausus) bezeichnet:- In einem Kloster das Verbot für Ordensangehörige, einen gewissen Bereich zu verlassen, oder für Außenstehende, einen gewissen Bereich zu betreten, siehe Klausur (Kloster)
- Eine in einem abgeschlossenen Raum (und nicht etwa als Hausarbeit) stattfindende schriftliche Prüfung, siehe Klausur (Prüfung)
- In Bayern ist Klausur eine bestimmte Art von schriftlicher Prüfung, nämlich Synonym für eine Klassenarbeit bzw. Schulaufgabe --> Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule
- Eine Sitzung, bei der sich die Teilnehmenden in Abgeschiedenheit begeben, siehe Klausursitzung
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