Kirchenstrafe
Unter Kirchenstrafe wird eine rechtliche Beschränkung verstanden, die die katholische Kirche jenen Gliedern auferlegt, die gegen ihre Ordnung in wichtiger Sache und in schuldhafter und anrechenbarer Weise verstoßen haben.Kirchenstrafen:
- Exkommunikation
- Kirchenbann (kleiner und großer Kirchenbann)
- Infamie
- Interdikt
- Suspension